Es wurde am 06. Mai 2022 dabei nach vorausgegangenen, mehrstündigen Verhandlungen auch eine Einigung wie nachfolgend beschrieben erzielt:
Der neue Entgelttarifvertrag wird mit Wirkung ab 01. Juni 2022 in Kraft gesetzt und läuft bis zum 31. Januar 2023, also mit einer Laufzeit von 8 Monaten.
Mit Wirkung ab dem 01. September 2022 sind die Ausbildungsvergütungen für die Lehrlinge in den Ausbildungsbetrieben neu festgesetzt worden.
Darüber hinaus sind mit Wirkung ab 01. Juli 2022 Änderungen im Manteltarifvertrag und mit Wirkung ab 01. Juni 2022 Änderungen in der Tarifvereinbarung über die "Bonusregelung" erfolgt. Dies beinhaltet hauptsächlich redaktionelle Veränderungen.
Des Weiteren wurde ein neuer Tarifvertrag "Jobrad" abgeschlossen, der keine Verpflichtung hierzu schafft, sondern lediglich die Möglichkeit einer entsprechenden Entgeltumwandlung zu dieser betrieblichen Vereinbarung eröffnet, wenn beide Arbeitsvertragsparteien dies auch möchten.
Die neuen Tarifvereinbarungen samt Entgelttafeln, das Erläuterungsschreiben hierzu sowie die entsprechende Bestätigung über die tarifliche Entgelterhöhung zur Vorlage bei Auftraggebern sind auf der Homepage unter www.fachverband-metall-bayern.de nach erfolgter Anmeldung im internen Bereich eingestellt und können auch unter „Metallhandbuch“ bei „Tarifunterlagen“ herunter geladen werden.
Herbstobermeisterseminare, Süd und Nord Die Herbstobermeisterseminare, aufgeteilt auf zwei Termine, Nord und Süd, sind mittlerweile zum festen Bestandteil der Veranstaltungen des Fachverbandes Metall Bayern geworden. Aufgrund von Corona fielen die Termine für 2020 ersatzlos aus. Die erste Veranstaltung „Nord“ fand vom 15.10.2021 bis zum 16.10.2021 in Schweinfurt statt. Auf der Tagesordnung stand der Kurzbericht des Landesinnungsmeisters, Detlef Lurz, zur aktuellen Situation im Metallhandwerk. Dem folgte die Nachbetrachtung der Neuwahlen der Vorstandschaft des Fachverbandes sowie die Verteilung der unterschiedlichen Ressorts an die Vorstandsmitglieder. Heinz Kelm, Technischer Betriebswirt, informierte zu den neuen Entwicklungen im Arbeits- und Tarifrecht. Mit dem Tagesordnungspunkt Aussprache und Verschiedenes endete offiziell der erste Tag der Seminarveranstaltung. Um 18.00 Uhr trafen sich die Teilnehmer zu Stadtbesichtigung. Aufgeteilt in zwei Gruppen erzählten die Stadtführer vom Werdegang ihrer Stadt und insbesondere über den geschichtlichen Hintergrund, wie vermutlich, der Name „Schweinfurt“ entstand. Mit einem gemeinsamen Abendessen und einem gemütlichen Beisammensein endete der erste Tag zu vorgerückter Stunde. Mit dem Workshop „Unterstützung der Innungsarbeit durch den Fachverband Metall Bayern“ begann am Samstag, den 16.10.21 um 9.00 Uhr der zweite Tag der Veranstaltung. Inhaltlich ging es dabei um die Aufgaben, den Aufbau und die Struktur der Innungen innerhalb der Handwerksorganisation, Delegation von Verantwortlichkeiten innerhalb des Innungsorganisation, Finanzierung und Geschäftsführung der Innung sowie Image und Nachwuchswerbung sowie die Umsetzung von Öffentlichkeitsarbeit/Nachwuchswerbung im Rahmen der Digitalisierung. Mit einem regen Austausch von Erfahrungen und Informationen endete die Veranstaltung am Samstag um 13.00 Uhr. Vom 22.10. bis 23.10.2015 fand die „Süd-Veranstaltung“ auf der Speck-Alm am oberen Sudelfeld statt. Die abenteuerliche Anreise im Nebel auf eine Höhe von 1400 Meter über eine enge Zufahrtsstraße war die erste Herausforderung der Veranstaltung. Ab 14.00 Uhr tagten die Angereisten in einem rustikalen und zünftig eingerichteten Nebenraum auf der Alm. Johann Schwanner sorgte mit seiner nachdrücklichen Art und Weise und vier Maß Bier dafür, dass die in Tracht gekleideten Hiesigen ihren Stammtisch, dieser unmittelbar beim Nebenraum stehend, sich samt ihrer Geräuschkulisse, nach hinten verlegten. Die Tagesordnung war identisch zu der in Schweinfurt. Nach dem offiziellen Teil fand das gemütliche und gemeinsame Abendessen auf der Alm statt. Mit einem strahlenden Sonnenschein endete die Veranstaltung am Samstag gegen 12.00 Uhr mittags, hoch auf dem Berg. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass beide Veranstaltungen ein voller Erfolg waren und gezeigt hat, dass die „digitale Kommunikation“ das persönliche Treffen und den Austausch unter Kollegen nicht ersetzen kann.
Der Bundesverband Metall und seine Landesverbände haben eine innovative und breit angelegte Online-Nachwuchsoffensive gestartet. Ziel ist es, die zahlreichen Aktivitäten in den Regionen des Metallverbandes digital, frisch und kreativ zu unterstützen. Recruiting im Metallhandwerk für die Fachkräfte von morgen. Hier finden Sie Materialien zum Download, die Sie bei den digitalen Berufsorientierungsmessen einsetzen können. Viel Erfolg bei der Nachwuchswerbung. Let’s Play Metal.
Am 21.10.2021 wählt die Feinwerkmechaniker-Innung München-Oberbayern ihren neuen Obermeister.
Am 17.09.2021 traf sich erstmals die neue Vorstandschaft zu ihrer Konstituierenden Sitzung in Tirschenreuth. Der neue Landesinnungsmeister, Detlef Lurz aus Veitshöchheim begrüßte die angereisten Teilnehmer bereits am Vorabend. Pünktlich am Freitag um 9.00 Uhr eröffnete Lurz die Vorstandssitzung und begrüßte die Kollegen aus den unterschiedlichsten Bereichen des Metallhandwerks. Nach dem Bericht über die Landesverbands- und Bundesverbandsaktivitäten erfolgte die Aufgaben und Ressortverteilung innerhalb der Vorstandschaft. HGF Tauber erläuterte die Personalentwicklung an der Geschäftsstelle und legte die Zahlen der Budgetplanung für 2022 vor. Im Anschluss wurde die Verbandagende für 2022 bis 2025 festgelegt. Mit der Besprechung und Festlegung der anstehenden Veranstaltungstermine endet die Sitzung um 16.30 Uhr. Lurz bedankte sich bei den Kollegen für die konstruktive und aktive Mitarbeit, um gemeinsam die Zukunft des Metallhandwerks zu gestalten.
Wir fordern die Einführung eines Fragerechts für alle Unternehmen bzgl. des Corona-Impfstatus! Im vorgelegten Referentenentwurf der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zur neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung veröffentlichten Funk und Presse Artikel mit der sinngemäßen Überschrift: „Beschäftigte müssen keine Auskunft über Impfstatus geben“. Hierzu stellen wir klar: In dem Entwurf zur Arbeitsschutzverordnung ist ein Fragerecht oder ein Auskunftsanspruch des Arbeitgebers, der Arbeitgeberin nicht geregelt. Allerdings ist in § 2 Abs. 1 Satz 4 der Verordnung die Rede davon, dass „bei der Festlegung und der Umsetzung der Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes (…) der Arbeitgeber einen ihm bekannten Impf- oder Genesungsstatus der Beschäftigten berücksichtigen (kann).“ Der Verordnungsgeber geht also selbst schon davon aus, dass der Impfstatus der Mitarbeiter/-innen erfasst wird. Die Verordnung geht zu Recht davon aus, dass eine Corona-Impfung nicht nur Eigen-, sondern auch Fremdschutz ist. Die Frage, wie eine Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich des Infektionsrisikos ohne Erfassung des Impfstatus der Belegschaft gelingen soll, lässt die Verordnung offen. In den Arbeitsverhältnissen muss eine Interessenabwägung erfolgen: Auf der einen Seite steht das Interesse des Arbeitnehmers an der Vertraulichkeit seiner Gesundheitsdaten. Auf der anderen Seite aber wird man die Interessen des Arbeitgebers und die Rechte am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb und der Kolleginnen und Kollegen auf körperliche Unversehrtheit berücksichtigen müssen. So wird in der juristischen Literatur sogar eine Impfpflicht im Arbeitsverhältnis diskutiert. Vor dem Hintergrund der widerstreitenden Interessen ist ein Fragerecht des Arbeitgebers – auch ohne ausdrückliche Erlaubnis in einer Arbeitsschutzverordnung – nicht ohne weiteres abzulehnen. Der Arbeitgeber, die Arbeitgeberin hat gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmers eine gewisse Schutzpflicht aus §§ 618 BGB, 3 ArbSchG, aus der sich auch ergibt, dass diese gegen Infektionsrisiken zu schützen sind. Außerdem kann von Seiten der Auftraggeber/innen der Nachweis verlangt werden, dass in deren Häusern die 3-G-Regeln eingehalten werden. Auch hier kann der Arbeitgeber, die Arbeitgeberin gehalten sein, entsprechende Auskünfte von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen einzuholen. Daher wird die Entscheidung, ob es eine Auskunftspflicht des Arbeitnehmers, der Arbeitnehmerin zum Impfstatus gibt, eine Frage des Einzelfalls sein, die abschließend von den Arbeitsgerichten entschieden wird, solange der Gesetzgeber hier keine eindeutige Aussage trifft. Wir fordern daher die Bundesregierung dringend auf, zumindest ein entsprechendes Fragerecht des Arbeitgebers im Verordnungstext zu verankern, denn ohne dies wird die Gewährleistung der Arbeitssicherheit für die gesamten Mitarbeiter (m/w/d) in Bezug auf „Corona“ schwierig zu bewerkstelligen sein. Dies ist auch für alle Unternehmen und deren Beschäftigte (m/w/d) vorzusehen und nicht nur für Kitas, Schulen und Pflegeheime!
Auf der Delegiertentagung am Freitag, den 09. Juli 2021 in Nürnberg wurde der Vorstand des Fachverbandes Metall Bayern für die restliche Amtszeit bis 2025 neu gewählt. Wir gratulieren dabei insbesondere dem neuen Landesinnungsmeister Detlef Lurz und seinen beiden ebenfalls neu gewählten Stellvertretern Johann Schwanner und Hannes Müssel ganz herzlich zur Wahl und wünschen immer eine glückliche Hand bei der Ausübung dieses Ehrenamtes! Der bisherige Landesinnungsmeister Christian Metges wurde bei dieser Tagung einstimmig zum Ehrenlandesinnungsmeister ernannt. Auch hierzu gratulieren wir ganz herzlich und bedanken uns nochmals für die über 16jährige, herausragende Arbeit zum Wohle des gesamten Metallhandwerks!
Delegiertentagung 2021 - Freitag, den 09. Juli 2021 (Terminvormerkung) Sehr geehrte Obermeister und stellv. Obermeister(in), sehr geehrte Damen und Herren, wie in der Online-Frühjahrs-Obermeistertagung über MS-Teams am 19.03.2021 in Aussicht gestellt, möchten wir am Freitag, den 09. Juli 2021 unsere diesjährige Delegiertentagung im Rahmen einer Präsenzveranstaltung durchführen. Die derzeitige Entwicklung der Corona-Pandemie lässt dies inzwischen auch zu. Wir bitten Sie deshalb, sich hierfür in Ihrem Terminkalender Freitag, den 09. Juli 2021 bereits fest vorzumerken. Die Tagung wird im Raum Nürnberg stattfinden, der offizielle Teil wird voraussichtlich von 14.00 - 18.00 Uhr abgehalten und anschließend kann die Veranstaltung durch ein gemeinsames Abendessen ausklingen. Wir gehen nach endgültiger Festlegung des Tagungsortes davon aus, dass wir Ihnen in der nächsten Woche die offizielle Einladung samt Tagesordnung für die Delegiertentagung 2021 zusenden können und freuen uns bereits jetzt auf ein persönliches Wiedersehen mit Ihnen auf dieser Veranstaltung!
Mit den Vertretern der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) sind inzwischen Gespräche über einen Tarifabschluss 2021/2022 geführt worden. Es wurde am 26. April 2021 dabei nach vorausgegangenen, mehrstündigen Verhandlungen auch eine Einigung wie nachfolgend beschrieben erzielt: Der neue Entgelttarifvertrag wird mit Wirkung ab 01. Juni 2021 in Kraft gesetzt und läuft bis zum 31. Mai 2022, also mit einer Laufzeit von 12 Monaten. In den Monaten Dezember 2019 bis Mai 2021 bleiben die bisherigen Tarifentgelte unverändert. Mit Wirkung ab dem 01. Dezember 2021 sind die Ausbildungsvergütungen für die Lehrlinge in den Ausbildungsbetrieben neu festgesetzt worden. Darüber hinaus ist mit Wirkung ab 01. Januar 2021 eine Änderung im Manteltarifvertrag und mit Wirkung ab 01. Juni 2021 eine Änderung in der Tarifvereinbarung über die "Bonusregelung" erfolgt. Die neuen Tarifvereinbarungen samt Entgelttafeln, das Erläuterungsschreiben hierzu sowie die entsprechende Bestätigung über die tarifliche Entgelterhöhung zur Vorlage bei Auftraggebern sind auf der Homepage unter www.fachverband-metall-bayern.de nach erfolgter Anmeldung im internen Bereich eingestellt und können dort auch unter „Metallhandbuch“ bei „Tarifunterlagen“ herunter geladen werden.
Am 09. Dezember 2020 führten Herr Landesinnungsmeister Christian Metges und Herr HGF Richard Tauber ein Gespräch im bayerischen Wirtschaftsministerium über Möglichkeiten zur Finanzierungsunterstützung von Unternehmen hauptsächlich im Zuliefersektor, die sich aufgrund zusätzlichen Kostendrucks und der seit Frühjahr 2019 bereits bei Industriekunden feststellbaren, vermehrten Vergabepraxis von Aufträgen in das außereuropäische Ausland in einem Prozess des zunehmenden Ausblutens befinden. Durch die Corona-Pandemie wurden die aufgetretenen Schwierigkeiten nochmals zusätzlich verschärft, jedoch fallen die meisten der betroffenen Betriebe bei den momentan zur Verfügung stehenden Corona-Hilfen „durchs Raster“. Die Gesprächspartner auf Seiten des bayerischen Wirtschaftsministeriums, Herr Dr. Peter Stein als Leiter des Referats Handwerkspolitik und Herr Thorsten Fellhölter als stellv. Leiter des Referats Förderbanken, BayernFonds, Beteiligungsfinanzierung, Mittelstandsfinanzierung nahmen die geschilderten Probleme auf und sagten zu, sich zeitnah um eventuelle Lösungen und Hilfestellungen zu kümmern. So gäbe es z.B. bei der LfA Förderbank Bayern eine sog. „Task Force“, bei der in nächster Zeit ein weiteres Gespräch zu dieser Problematik stattfinden könnte. Darüber hinaus könnte der diesbezügliche, in den betroffenen Unternehmen vorhandene Beratungsbedarf durch die Installierung eines entsprechenden, vom Wirtschaftsministerium zu 50% geförderten Betriebsberaters abgedeckt werden. Beide Seiten gehen von einer baldigen Fortsetzung des aufgenommenen Gesprächs aus.
Am Montag, den 30. November 2020 besuchte Stephan Stracke, Mitglied des Bundestages und stellvertretender Vorsitzender der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag auf Einladung des Bezirksobermeisters für Schwaben Robert Plersch das Aus- und Fortbildungszentrum (ABZ) Metallhandwerk in Garching. Empfangen wurde der politische Gast von Landesinnungsmeister Christian Metges, Bezirksobermeister für Unterfranken Detlef Lurz sowie von Bezirksobermeister für Schwaben Robert Plersch. Im Rahmen eines Rundgangs durch die Werkstätten konnten Herrn Stracke die vielfältigen Tätigkeitsfelder des Metallhandwerks eindrucksvoll aufgezeigt werden und Werkstattmeister Simon Schmid demonstrierte auf einem Fräs-/Drehbearbeitungszentrum die komplexe Anfertigung eines Werkstücks. Anschließend nutzen die anwesenden Verbandsvertreter die Möglichkeit, Herrn Stracke die zurzeit leider sehr ernste wirtschaftliche Situation der Mitgliedsbetriebe, die sich im Zulieferumfeld betätigen, aufzuzeigen. Sämtliche bisher zu verzeichnenden Hilfestellungen durch die Politik kommen entweder gar nicht oder nur sehr verspätet an und es sollte daher dringend und zeitnah eine wirksame sowie branchenspezifische Unterstützung dieser Unternehmen angeboten werden. Per Videoschaltung nahm auch der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Metall, Markus Jäger, an diesem Gespräch teil und bestätigte, dass nicht nur bayerische Betriebe betroffen sind, sondern dies ein bundesweites Problem darstellt. Herr Stracke nahm die geschilderten Sorgen und Vorschläge auf und sagte zu, diese in Berlin einzubringen und nach Möglichkeit weiterzuverfolgen. Foto: (V.l.n.r.): Detlef Lurz, Stephan Stracke, Christian Metges und Robert Plersch
Im Metallhandwerk ist Qualität zuhause. Unsere Mitgliedsbetriebe arbeiten mit höchster Genauigkeit und Kreativität. Der Fachverband und die Innungen des Metallhandwerks Bayern geben ihr Bestens, um sie bei ihrer Arbeit bestmöglich zu unterstützen.
kleine und mittlere Unternehmen
Mitarbeiter und 28.000 Lehrlinge
Milliarden € Jahresumsatz
Einsteigen, aufsteigen, Spaß im Beruf haben! Das Metallhandwerk bietet unzählige Karriereoptionen. Insbesondere Berufseinsteiger denken schnell an Schrauben, Drehen, Schweißen und den klassischen Berufsweg. Es gibt jedoch viele andere mögliche Wege.
Blechfertigung
Am liebsten arbeite ich mit Hand und Kopf.
Quereinsteigerin
Meine Ausbildung hat im Betrieb stattgefunden.
Juniorchef
Kreativität und Metall beschäftigen auch meine Freizeit.
Metallbauer
Mathematik und Physik, Sorgfalt und Team sind wichtig.
Unser Hauptziel ist es, Ihnen als Mitglied den Informationsvorsprung zu verschaffen, der in einem immer schärfer werdenden Wettbewerb entscheidend sein kann. Unsere Solidargemeinschaft hat die Größe und Stärke das zu erreichen, was ein einzelner Mitgliedsbetrieb nicht bewältigen kann.